Unser Verständnis von psychischen Erkrankungen
Von einer psychischen Erkrankung betroffen zu sein, persönlich oder im privaten oder beruflichen Umfeld, ist heutzutage keine Seltenheit. Insgesamt nimmt die Anzahl dieser Erkrankungen seit Jahren stetig zu und Krankheitsverlauf und Symptome zeigen dabei viele Gesichter.
Die Bandbreite der psychischen Erkrankungen, mit denen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld umgegangen wird, reicht von Psychosen jeglicher Art über Persönlichkeitsstörungen, Depressionen bis hin zu Angst- und Zwangserkrankungen, Suchterkrankungen oder ADHS.
Eine Gemeinsamkeit der Krankheitsbilder besteht häufig darin, dass Betroffene den Zugang zu eigenen Ressourcen verlieren und die Alltagsbewältigung zunehmend zur Herausforderung wird. Wie wir fühlen und denken wirkt sich auf unser Handeln aus, sodass bei psychischen Erkrankungen sozialer Rückzug, Passivität, Ängste und Identitätsverlust die Folge sein können.
In der Reha-Einrichtung Denkendorf wurden die pädagogisch-therapeutischen Angebote entsprechend ausgerichtet. Die Auseinandersetzung in der therapeutischen Gemeinschaft in Verbindung mit einer strukturierten Wochenplanung diverser Angebote stellt ein wichtiges Fundament zur Stabilisierung und Entwicklung dar. Die Förderung von Bewusstheit und Eigenverantwortung bezüglich persönlicher Themen wie z. B. sozialer Interaktion, Leistungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit nehmen hier eine wesentliche Rolle ein.
Ziel ist es, die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit auszufüllen, um damit im aktiven Rahmen neue Lösungen für die Gestaltung des eigenen Lebens finden zu können.
Rehabilitation

In unserer Einrichtung erhalten Menschen rehabilitative Leistungen, die bisher in den Lebensbereichen Arbeit, Beziehungsgestaltung und Wohnen keine ausreichenden Fähigkeiten entwickeln konnten oder diese krankheitsbedingt verloren haben.
Ein multiprofessionelles Team (Link Team) bietet in einem strukturierten Wochenprogramm eine Vielzahl von pädagogisch-therapeutischen Angeboten an.
Die verpflichtende Teilnahme unterstützt dabei, die erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln oder wiederzuerlangen. Ziel der Rehabilitation ist es, ein höheres Maß an Eigenständigkeit in den genannten Lebensfeldern zu erreichen.
Unser Rehabilitationsverlauf gliedert sich in drei Phasen:
1. Phase: Beziehungsaufbau und persönliche Zielfindung
- Definition von Rehabilitationszielen und -maßnahmen
- Ermittlung allgemeiner Fähigkeiten und Ressourcen
- Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Krankheitsgeschichte
2. Phase: Individuelles Training innerhalb der Einrichtung
- Aufbau und Training von sozialer Kompetenz
- Erkennen spezifischer Fähigkeiten und Einüben lösungsorientierter Denk-, Fühl- und Verhaltensweisen
- Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven sowie möglicher, beruflicher Orientierung
3. Phase: Verselbständigung und Begleitung in passende Wohn- und Arbeitsformen
- Erprobung der Arbeitsfähigkeit und berufliche (Wieder-)Eingliederung
- Training der benötigten Kompetenzen für die angestrebte Wohnform
- Abklärung der weiteren Betreuungsperspektiven
Zugang zur Reha-Einrichtung Denkendorf für Betroffene
Wenn Sie sich für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in unserer Einrichtung interessieren, können Sie sich direkt an uns wenden.
Befinden Sie sich bereits in ambulanter oder stationärer psychiatrischer Behandlung wenden Sie sich bitte an ihren Arzt oder Sozialdienst, dieser kann Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.
Vor der Aufnahme in unserem Haus findet stets ein Vorgespräch und bei weiterem Interesse ein mehrtägiges Probewohnen statt. Beim Vorgespräch wird die Einrichtung konzeptionell und räumlich vorgestellt und in einem gemeinsamen Austausch mögliche Fragen und Zielsetzungen geklärt.
Wird nach diesem Gespräch eine mögliche Aufnahme von beiden Seiten als sinnvoll erachtet, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Probewohnen, bei welchem Sie einen Einblick in das verbindliche Wochenprogramm und in die internen Abläufe bekommen. Auch das Probewohnen ist noch unverbindlich und dient der Entscheidungsfindung auf beiden Seiten. Am Ende steht erneut ein ausführliches Gespräch, sowie Rückmeldungen von Mitarbeitenden und der therapeutischen Gemeinschaft über die Eindrücke aus dem Probewohnen.
Entscheiden Sie und das Team vor Ort sich für eine Aufnahme in unserem Haus, sollte von Ihnen beim zuständigen Kostenträger (Amt für Eingliederungshilfe) ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Erst mit der Bestätigung zur Kostenübernahme können wir einen Wartelistenplatz reservieren. Die Wartezeiten bis zu Beginn der Maßnahme sind sehr unterschiedlich und werden individuell mit Ihnen besprochen.
Mit der Unterschrift des Wohn- und Betreuungsvertrages und dem damit verbundenen Mietvertrag, kann dann beim Sozialamt der Antrag auf existenzsichernden Leistung gestellt werden. Dieser deckt dann die Miet- und Nebenkosten für den Aufenthalt bei uns ab (Der Paritätische). Wenn Sie bereits Grundsicherung wie z. B. Bürgergeld erhalten, reichen Sie den Mietvertrag dort ein, das Amt prüft dann die Zuständigkeit.
Für Fachleute
Eingliederungshilfe:
Wir erbringen in unserer Einrichtung Leistungen der stationären Eingliederungshilfe (Besondere Wohnform) nach SGB XII § 75 Abs. 3 und für junge Erwachsene der Jugendhilfe im Rahmen von § 35a SGB VIII. Minderjährige können nicht aufgenommen werden.
Im Verlauf und bei Wunsch gibt es im Haus noch eine Verselbständigungs-WG, in der durch Selbstversorgung und externer Tagesstruktur intensiver am autonomen Wohnen geübt werden kann.
Ambulant betreutes Wohnen bieten wir nur für Klient*innen an, die vorher bereits stationär bei uns aufgenommen waren. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung der Maßnahme benötigen oder weitere Fragen zur Einrichtung haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Existenzsichernden Leistung:
Entsprechend des BTHG müssen zur konkreten Aufnahme nach Erhalt der Vertragsunterlagen die existenzsichernden Leistungen zur Übernahme der Wohn- und Verpflegungskosten beantragt werden
Konzept

Unser Einrichtungs- und Rehabilitationskonzept fußt auf einem biopsychosozialen Modell. In diesem Modell wird davon ausgegangen, dass sowohl die Ursachen, als auch die Auswirkungen einer Erkrankung auf der körperlichen, der psychischen sowie auf der Ebene der sozialen Umwelt liegen. Aus diesem Grund muss auch der Umgang mit Einschränkungen aller Art auf allen drei Ebenen ansetzen. In der pädagogisch-therapeutischen Bezugsarbeit wie auch in den Arbeitsbereichen arbeiten wir nach den Konzepten und Modellen der Transaktionsanalyse.
Zielgruppe
In unserer Einrichtung werden junge Erwachsene mit Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, mit affektiven Störungen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgenommen, deren Beeinträchtigungen Auswirkungen in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe am Arbeitsplatz nach sich ziehen. Neben der Behandlung der eigentlichen Krankheitssymptomatik, ist manchmal auch eine allgemeine Nachreifung von Nöten.
Kontraindikationen sind primäre Suchterkrankungen, geistige/körperliche Behinderungen oder Erkrankungen im Bereich der Autismus-Spektrum-Störungen. Diese Krankheitsbilder erfordern ein spezifisches Behandlungsangebot, welches wir nicht anbieten können. Unser Haus ist bedauerlicherweise nicht barrierefrei.
Pädagogisch-therapeutische Beziehung
In der Vorgeschichte unserer KlientInnen finden sich häufig frühe Bindungsstörungen, Beziehungsstörungen oder Beziehungsabbrüche. Diese negativen Beziehungserfahrungen beschränken sich nicht nur auf das private Umfeld, sondern wiederholen sich oft auch im Rahmen therapeutischer Beziehungen.
Wir sind der Meinung, dass Veränderung nur auf dem Boden einer vertrauensvollen Beziehung entstehen kann. Aus diesem Grund liegt ein Schwerpunkt unserer pädagogisch-therapeutischen Tätigkeit auf dem Versuch, eine tragfähige, sichere und verlässliche Beziehung im Rahmen der Möglichkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Klienten aufzubauen. Allen KlientInnen in der Reha-Einrichtung Denkendorf steht eine feste Bezugsperson innerhalb der Wohngemeinschaft zur Verfügung mit der regelmäßig Einzelgespräche geführt werden.
Neben der Beziehung zu Mitarbeitenden, stellen die Beziehungen untereinander in der therapeutischen Gemeinschaft einen der wichtigsten Faktoren dar. Im Rahmen dieser Bezüge sind authentische, unmittelbare und gleichwertige Beziehungserfahrungen möglich. So werden beispielsweise individuelle Ziele mit der Gemeinschaft geteilt und transparent aufgezeigt, welche Unterstützung durch andere Personen hilfreich wäre.
Sich auf andere Menschen zu beziehen und dossiert auch Verantwortung für diese zu übernehmen, stellt ein wichtiges Ziel unseres Einrichtungskonzeptes dar. Daher befinden sich in unseren Einzugs-WGs z.B. keine Einzelzimmer, der häufig bestehenden Rückzugstendenzen wird durch eine feste Tagesstruktur entgegengewirkt.
Ressourcenaktivierung
Häufig machen KlientInnen die Erfahrung, ihre Person und ihr Leben auf Probleme und Symptome reduziert zu sehen. In unserer Arbeit legen wir aus diesem Grund Wert darauf, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen gemeinsam mit dem Klienten (wieder) zu entdecken und diese Ressourcen als Grundlage der individuellen Planung zu nutzen. Aktivitäten und Hobbies sollen neu entdeckt und auch außerhalb der Einrichtung aufgebaut und gepflegt werden.
Alltagsbewältigung unterschiedlicher Lebensbereiche
Alltägliche Herausforderungen sollen hier so realitätsnah wie möglich erfahren werden, sodass eine adäquate Auseinandersetzung erreicht wird, die therapeutische Gemeinschaft soll also einen Realraum darstellen. Dies beinhaltet z.B., dass alle alltäglich anfallenden Aufgaben, wie Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen etc. von den Klienten so selbständig wie möglich erledigt werden. Auch die Verwaltung von Finanzen, die Einnahme von Medikamenten oder die Klärung behördlicher Angelegenheiten wird im Alltag erprobt und erfolgt je nach Bedarf mit Unterstützung von außen.
Verantwortung
Einige KlientInnen kommen zwar mit vielen Diagnosen aber wenig Klarheit über die Art, die Entstehung oder die aufrechterhaltenden Faktoren ihrer Erkrankung in unsere Einrichtung. Wir halten es jedoch für immens wichtig, dass betroffene Menschen im Sinne des Selbstmanagementansatzes, Verantwortung für sich, ihr Leben und auch ihre Erkrankung übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Klienten durch Information zu ExpertInnen für ihre Erkrankung und auch ihre Gesundung werden. Beispielsweise soll die Introspektionsfähigkeit der KlientInnen durch verschiedene Methoden wie z.B. Gefühlstagebücher geschult werden. Die Formulierung der individuellen Jahresziele, wird stets gemeinsam mit den Klient*innen entwickelt und bei pädagogisch-therapeutischen Entscheidungen wird auf maximale Transparenz geachtet.
Aktive Hilfe zur Problembewältigung
Verschiedene pädagogisch-therapeutische Strategien und Methoden der Transaktionsanalyse kommen zur Erreichung der individuellen Ziele der Klient*innen zum Einsatz. Ein wichtiges Standbein ist eine klare Tagesstruktur und feste Regeln, die den KlientInnen vor allem in der Anfangszeit des Aufenthaltes oder in Krisenzeiten Halt und Sicherheit vermitteln sollen. Jedoch kann von jeder Regel auch eine Ausnahme verhandelt werden. Hierin bildet sich das oben beschriebene Konzept der Eigenverantwortung der KlientInnen für die Therapie ab.
Insgesamt ist unser gesamtes pädagogisch-therapeutisches Handeln von dem Grundsatz geprägt: „Veränderung ist möglich!“
Rechtsgrundlagen

Unser Auftrag ist Vorteil und Chance
Für die in der Reha-Einrichtung angebotenen und beschriebenen Leistungen gelten folgende Rechtsgrundlagen:
Eingliederungshilfe
Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII
Sozialhilfeantrag an die Stadt- oder Landkreisverwaltung (Amt für besondere Hilfen, Sozialamt) in der Regel mit aktuell ausgefülltem IBRP (integrierter Rehabilitations- und Behandlungsplan) und Formblatt Hb Beantragung der Kostenübernahme im Anschluss an eine vollstationäre Akutbehandlung in einer psychiatrischen Klinik durch den Kliniksozialdienst, oder durch ambulante begleitende Dienste in der Regel ist das der Sozialpsychiatrische Dienst, oder eine bisherige andere betreuende Einrichtung.
Kinder und Jugendhilfe
Leistungen nach § 35a SGB VIII
Für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, wenn bereits vor dem 18. Lebensjahr und zum Zeitpunkt der Kostenbeantragung Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden. Minderjährige können nicht aufgenommen werden. Kostenbeantragung über den ASD der Städte und Landkreise in Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

